Steuerstrafrecht

Die Steuererhebung ist eine der schwerwiegendsten Eingriffe des Staates.

Die Verteidigung der steuerlichen Belange des Steuerschuldners sowie die wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Beratung sind nach wie vor die wichtigsten Betätigungsfelder unseres Beraterteams.

Dabei verstehen wir uns nicht etwa nur als Strafverteidiger, sondern sehen unsere Aufgabe vielmehr darin, die Fallstricke des Strafrechts bei der wirtschaftsrechtlichen Beratung vermeiden zu helfen.