Gesellschaftsrecht

Die Entscheidung über die Rechtsform der zu gründenden oder der umzuwandelnden Gesellschaft sowie deren rechtliche und steuerliche Vor- und Nachteile, die Gestaltung der Gesellschaftsverträge, die Regelung des Ein- oder Austritts von Gesellschaftern oder deren Ausschluß aus der Gesellschaft sind nur einige der Aufgabenschwerpunkte, die wir für Sie wahrnehmen.

Daneben beraten wir Sie gerne in gesellschaftsinternen Angelegenheiten, wie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten. Satzungsänderungen oder die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen mit allen Formerfordernissen gehören gleichermaßen zu unserem Tätigkeitsbereich.